Interne Meldestelle i.S.d. Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Wenn Sie Hinweise auf Gesetzes- oder Regelverstöße bei Richert-Gruppe GmbH haben, können Sie uns diese über unsere interne Meldestelle i.S.d. Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) übermitteln.
Wenn Sie Hinweise auf einen Verstoß abgeben möchten, können Sie wählen, ob Sie den Kommunikationsweg der internen Meldestelle in dem nachstehenden Kontaktformular oder einer externen Meldestelle nutzen möchten.
Wir empfehlen in den Fällen, in denen intern wirksam gegen einen Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an die interne Meldestelle bevorzugen. Sollte ein intern gemeldeter Verstoß nicht behoben werden, steht es Ihnen frei, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Selbstverständlich steht es Ihnen darüber hinaus jederzeit frei, sich direkt an die zuständigen öffentlichen Stellen zu wenden.
Über die interne Meldestelle haben alle Beschäftigten der Richert-Gruppe GmbH sowie Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Richert-Gruppe GmbH in Kontakt stehen die Möglichkeit, Verstöße gegen Gesetze und interne Regelungen zu melden. Dabei wird die Vertraulichkeit, Anonymität und Datensicherheit gewährleistet.
Jeder eingehende Hinweis wird sorgfältig geprüft und Verstöße werden konsequent verfolgt.
Detaillierte Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen unserer internen Meldestelle i.S.d. HinSchG finden Sie unter Datenschutzhinweis zur internen Meldestelle
Externe öffentliche Meldestellen des Bundes:
- Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
- Meldestelle beim Bundeskartellamt
- Meldestelle bei der BaFin